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Aktuelles Details

17.07.2025

Pflicht zur Pflege der Grundstücksgrenze – Freihaltung von Gehwegen und Straßen

An die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die Gemeinde Neuhaus a.d.Pegnitz weist darauf hin, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer verpflichtet sind, ihre Grundstücksgrenzen zur Straße bzw. zum Gehweg ordnungsgemäß zu pflegen.

Sträucher, Hecken, Bäume dürfen nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Auch der Unkrautbewuchs an den Randsteinen der Straße muss entfernt werden.

Wir bitten alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die entsprechenden Rückschnitte zeitnah vorzunehmen. Durch Ihre Mithilfe tragen Sie zur Sicherheit und einem gepflegten Ortsbild in unserer Gemeinde bei.

Ihr Markt Neuhaus a.d.Pegnitz

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