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Aktuelles Details

22.01.2025

Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten in Deutschland gemeldet sind und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Alle Wahlberechtigten erhalten eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis spätestens 2. Februar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, wird gebeten, sich unverzüglich mit dem Wahlamt unter Telefon 09156/9291-0 oder per E-Mail an wahlen@neuhaus-pegnitz.de in Verbindung zu setzen.

Ab sofort können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger aus Markt Neuhaus ihre Briefwahlunterlagen unter https://www.buergerservice-portal.de/bayern/neuhauspegnitz/bsp_ewo_briefwahl/#/ beantragen.

Die Stimmzettel liegen dem Markt Neuhaus frühestens am 10. Februar 2025 vor. Das heißt, dass vorher Stimmzettel weder im Rathaus abgeholt noch verschickt werden können. 

Weitere Informationen zum Thema Bundestagswahl erhalten Sie unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/briefwahl.html

 

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