23.10.2023
Es erfolgt eine Bezuschussung mit bis zu 80 % bzw. mit maximal 10.000 EUR. Die restlichen Projektkosten sind vom
Projektträger zu übernehmen. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert.
Der Projektträger muss in Vorkasse gehen. Die Auszahlung der Gelder erfolgt am Ende des laufenden Jahres oder
Anfang des Folgejahres. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht.