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Breitbandversorgung

1. Bestandsaufnahme

1. Bestandsaufnahme

Bestandsaufnahme für den Breitbandausbau

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) an.

Der Markt Neuhaus a.d. Pegnitz hat in einer Bestandsaufnahme die Ist-Versorgung ermittelt und ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Ausbaubedarf für ein NGA-Netz bestehen könnte.

Die Ist-Versorgung und das vorläufige Erschließungsgebiet sind in nachfolgender Dokumentation dargestellt.

Karte voraussichtliches Erschließungsgebiet

2. Markterkundung

2. Markterkundung

Markterkundung für einen Breitbandausbau

Der Markt Neuhaus a.d. Pegnitz führt eine 2. Markterkundung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern durch.

Die Anfrage zur Markterkundung wird im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt.

Bekanntmachung zur Markterkundung

3. Ergebnis der Markterkundung

3. Ergebnis der Markterkundung

Der Markt Neuhaus a.d.Pegnitz hat im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) ein 2. Markterkundungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis dieser 2. Markterkundung ist dem nachfolgenden Dokument zu entnehmen.

Ergebnis Markterkundung

4. Auswahlverfahren

4. Auswahlverfahren

im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR)
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers im Rahmen der BbR

Der Markt Neuhaus a.d.Pegn. führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtline (BbR - herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

Die Auswahl erfolgt einstufig im Wege eines freihändigen Auswahlverfahrens. Der genaue Text der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren steht nachfolgend zum Download zur Verfügung. Ebenfalls zum Download zur Verfügung steht die Karte der Erschließungsgebiete mit dem eingearbeiteten Ergebnis der Markterkundung, der Musterausbauvertrag sowie die Vorlage und die Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke.

Auswahlverfahren - einstufig

Straßenliste

Erschließungsgebiete

Breitband-Mustervertrag

Muster zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

Hinweise zur Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke

5. Ergebnis des Auswahlverfahrens

5. Ergebnis des Auswahlverfahrens

Bekanntmachung der vorläufigen Auswahlentscheidung

Vorgesehene Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber zum Breitbandausbau in der Marktgemeinde Neuhaus a.d.Pegn. im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)

Im Auswahlverfahren zum Breitbandausbau hat der Marktgemeinderat eine vorläufige Auswahlentscheidung getroffen.
Die Entscheidung ist im nachfolgenden Dokument zum Download bereitgestellt:

Bekanntmachung der vorläufigen Auswahlentscheidung

Karte mit den endgültigen Erschließungsgebieten

6. Übergabe des Zuwendungsbescheides

6. Übergabe des Zuwendungsbescheides

Der Markt Neuhaus hat am 27.06.2019 den 2. Förderbescheid über die Zuwendung für Investitionsmaßnahmen im Zuge der Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen von Finanzminister Herrn Füracker übergeben bekommen.

7. Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

7. Stellungnahme zum Kooperationsvertrag

Stellungnahme des Marktes Neuhaus bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie – BbR).

Stellungnahme